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*Wir beginnen mit dem Vertrieb unserer Produkte bereits vor Belieferung durch unsere Lieferanten und vor Beginn der Ausgabe von Tischreservierungen sowie der zugehörigen Unterlagen durch die Festzeltbetreiber. Wir verpflichten uns gegenüber unseren Kunden verbindlich dazu, die bestellten Tischreservierungen zu verschaffen. Sollte dies nicht gelingen, stehen Ihnen gegen uns Ansprüche insbesondere auf Rückzahlung des Kaufpreises zu. Als Zweitmarktanbieter erhalten wir Reservierungen nicht direkt vom Festzeltbetreiber, sondern von Personen, die diese direkt vom Festzeltbetreiber erworben haben. Die Reservierungsbestätigung, die auch den Namen des Erstbestellers enthält, kann nicht auf Ihren Namen umgeschrieben werden. Zudem ist die Zulässigkeit der Übertragung von Tischreservierungen rechtlich umstritten. Sollte es deshalb zu Unannehmlichkeiten beim Festzeltbesuch kommen, steht Ihnen unser Kundenservice auch kurzfristig zur Verfügung.